Heute am Dienstag, 05.01.2021, begann in Basel die lang angekündigte Serie von Gerichtsprozessen nach den Protestaktionen vor der UBS und Crédit Suisse im Sommer 2019. Trotz des Vergleichs zwischen der UBS und den Aktivist*innen behandelt das Gericht die Anklagepunkte der Offizialdelikte. |
Die ersten Prozesse gegen 5 der 56 in Basel angeklagten Aktivist*innen begannen heute Sie hatten gemeinsam mit über hundert anderen Aktivist*innen am 8. Juli 2019 mit einer friedlichen Blockade den Hauptsitz der UBS in Basel blockiert. Mit den Sitzblockaden forderten die Aktivist*innen den sofortigen Ausstieg der Grossbank aus den klimaschädlichen fossilen Energien. Die Klimaaktivist*innen stehen deshalb heute unter anderem wegen Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung vor Gericht. Viele der am 08. Juli 2019 Festgenommenen sind auf einen von der UBS vorgeschlagenen aussergerichtlichen Vergleich eingegangen. Obwohl sich die Hauptklägerin UBS mit den Angeklagten auf einen Vergleich geeinigt entschied das Gericht heute dennoch die Anklagepunkte der Offizialdelikte weiter zu behandeln. In den folgenden Tagen finden die Verhandlungen statt und die Urteilsverkündung ist auf den 22. Januar angekündigt. Angesichts der massiven Strafanträge der Staatsanwaltschaft und der aktuellen Praxis des Basler Strafgerichts entschieden sich die Aktivist*innen für die Unterzeichnung des Vergleichs, um ihre Ressourcen wieder stärker ihrer politischen Arbeit widmen zu können. «Für mich hat der Vergleich mit der Bank rein pragmatische Gründe: Ich habe nicht vor der UBS protestiert, um mich mit Gerichtsprozessen rumzuschlagen, sondern um öffentlich Anzuprangern, dass die UBS mit ihren Investitionen unseren Planeten zerstört!», sagt Moritz, einer der Angeklagten. Amy hat den Vergleich mit der UBS auch unterschrieben. Sie sagt: «Meine Gesellschaftsvision ist die, dass kein Mensch dafür bestraft wird, dass er sich für eine nachhaltige und solidarische Welt einsetzt.» Ob die UBS mit dem Vergleich eine öffentliche Debatte vermeiden möchte oder die Bank ihr Vorgehen für weiteres Greenwashing ihrer Investitionen in fossile Energieprojekte nutzen will, bleibt offen. Tatsache ist, dass die UBS und Crédit Suisse seit Abschluss des Pariser Abkommens 2015 CHF 97 Milliarden in Öl-, Gas- und Kohlekonzerne investierten. Solange sich daran nichts ändert, werden Klimaaktivist*innen auch weiterhin einen sofortigen Ausstieg aus Kohle-, Öl- und Gasprojekten vom Schweizer Finanzplatz fordern. |
Kontakt und weitere Informationen: Frida Kohlmann, Mediensprecherin CCJ: +41 77 909 76 83 E-Mail: medien@climatejustice.ch Dr. Andreas Noll, Anwalt von einigen Angeklagten: +41 61 260 92 00 E-Mail: an@basleradvokaten.ch Gerne vermitteln wir einen Kontakt zu den involvierten Aktivist*innen. Sie stehen für Interviews zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dafür bei Frida Kohlmann. Bildmaterial der Solidaritäts-Aktion heute morgen vor dem Strafgericht sowie der Aktion vom 8.7.2019 (beide zur freien Verwendung):https://www.flickr.com/photos/182591369@N08/albums Homepage: www.climatejustice.ch Twitter: @climategames_ch Über uns Hinter der Aktion «Fossil Banks – Too Big to Stay» vom Juli 2019 steht das Collective Climate Justice sowie Einzelpersonen und weitere Aktivist*innen aus verschiedenen Gruppen, wie beispielsweise das Collectif Break Free. Als Bewegung stehen wir alle solidarisch für Klimagerechtigkeit und für eine lebenswerte Zukunft für alle. |