Rechtliches
Aktuell
Du hast im Nachgang des NoBorders Klimacamp Post von der Staatsanwaltschaft o. Ä. erhalten? Dann melde dich gerne möglichst umgehend unter: info@climatejustice.ch.
Einzelne haben schon Post erhalten, worin sie gebeten werden, schriftlich auf einen Sachverhalt, der im Brief näher beschrieben wird, einzugehen.
Die Empfehlung ist: Mach weiterhin keinerlei Aussagen und gehe NICHT auf dieses Schreiben ein. Ignoriere diesen Brief einfach (aber bewahre ihn auf). Falls du dich damit unwohl fühlen solltest, antworte von deiner Seite her mit einem Schreiben, mit dem einzigen Inhalt, dass du von deinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machst.
Falls du einen Strafbefehl erhalten solltest, mach am Besten direkt Einsprache (die Anleitung dazu findest du weiter unten). Dafür hast du leider nur 10 Tage Zeit.
In jedem Fall, wo Post du betreffend dem NoBorders Klimacamp erhältst, melde dich bitte bei uns, damit wir einen Überblick über die Situation erhalten und dich ggf. unterstützen und informieren können.
Von Repression betroffen sind Einzelne, gemeint sind wir alle!
Du hast Post bekommen im Rahmen der Banken-Blockaden 2019 oder dem Rise Up for Change 2020 in Bern oder 2021 in Zürich?
Dann melde dich unter info@climatejustice.ch bezüglich der Banken Blockaden 2019 und unter climatestrike-legal@immerda.ch bezüglich dem Rise Up for Change.
Vor einer Aktion
Im Rahmen von politischen Aktionen kommen wir leider immer wieder in Kontakt mit der Polizei, Staatsanwaltschaften und manchmal auch mit dem Gericht. Um gut vorbereitet an Aktionen teilnehmen zu können ist es wichtig, sich im Vorfeld mit möglichen juristischen Konsequenzen und aber auch mit den eigenen Rechten auseinander zu setzen.
Übersicht Strafbestände & Rechte
Eine gute Übersicht über mögliche Straftatbestände, deine Rechte gegenüber der Polizei und dem Ablauf eines Strafverfahrens bieten die Broschüren des Legal Teams vom Klimastreik Schweiz für Bern und Zürich. Obwohl die beiden Broschüren für die jeweiligen Kantone erstellt wurden ist das meiste darin zutreffend für die gesamte Schweiz.
Nach einer Aktion
Gedächtnisprotokoll
Gerade bei Aktionen bei denen es zu Polizeikontakt kam, kann es sich im Nachhinein als sehr nützlich erweisen, wenn Aktivist*innen ein Gedächtnisprotokoll verfassen. Dies kann bei Einvernahmen oder bei Gerichtsprozessen sinnvoll sein, wenn es Ereignisse betrifft, die teilweise schon mehrere Jahre zurückliegen. Auch bei Gewalterfahrungen ist das schriftliche Festhalten der Geschehnisse sinnvoll.
Einsprache gegen einen Strafbefehl
Wenn du einen Strafbefehl erhältst, hast du genau 10 Tage Zeit eine Einsprache zu machen. Die Frist beträgt nur 10 Tage ab Entgegennahme des Strafbefehls. Dies gilt auch, wenn WG-Kolleg*innen etc. den Brief entgegennehmen oder wenn der Brief bei der Post nicht abgeholt wird. Die Frist beginnt ab dem Folgetag der Entgegennahme zu zählen. Spätestens 10 Tage später muss die Einsprache bei einer Stelle der Schweizerischen Post oder direkt bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist ist der Strafbefehl rechtskräftig und ihr könnt nichts mehr gegen die Verurteilung bzw. Strafe machen. Es erfolgt dann auch ein Eintrag in euer persönliches Strafregister, wenn es sich um ein Vergehen handelt (z.B. Hausfriedensbruch, Nötigung, Hinderung einer Amtshandlung etc.)
Wenn ihr die Einsprache selber macht, muss sie nicht begründet werden. Es reicht, wenn ihr folgenden Satz schreibt:
Hiermit erhebe ich Einsprache gegen den Strafbefehl Nr. einfügen vom Datum einfügen. Vorname, Name, Geburtsdatum, Meldeadresse, Ort, Datum, Unterschrift.
Im Allgemeinen ist es vernünftig gegen einen Strafbefehl erst einmal Einsprache zu erheben, damit du mehr Zeit hast dich mit dem zuständigen Legal-Team, deiner Bezugsgruppe oder einer Anwält*in abzusprechen. Eine Vorlage für eine solche Einsprache findet du hier (angepasst auf die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt).
Achtung: Grundsätzlich ist das beste Verhalten im Umgang mit Staatsanwaltschaft & Polizei die Aussage zu verweigern, da du damit dich und deine Mitaktivist*innen am besten schützt. Bei Prozessen kann es, nach Rücksprache mit einer Anwält*in, jedoch auch sinnvoll sein Aussagen zu machen. Eine gute Anleitung was in ein Gedächtnisprotokoll gehört und was nicht findest du hier auf der Webseite der Roten Hilfe Leipzig.