[2021-05-12 18:11]
In Zürich hat heute der Prozess gegen die Klimaaktivist*innen begonnen, die im Sommer 2019 vor der Credit Suisse protestiert hatten. Während sich die Credit Suisse unverblümt als grüne Bank inszenierte und die Staatsanwaltschaft offen ihre Zweifel an den Prognosen zum Klimawandel äusserte, wurden sämtliche Zeug*innenaussagen zugunsten der Angeklagten abgewiesen. Die Angeklagten selber kamen kaum zu Wort.
Das sagt die Verteidigung der Credit Suisse Die Credit Suisse bemühte sich zu Beginn des Prozesses sichtlich darum, sich als klimafreundliche Bank darzustellen. Ihre Argumente dafür: Sie hätte eine Nachhaltigkeitsabteilung, sie habe Klimainitiativen unterzeichnet und sie würde seit 2016 Investitionen in Kohle reduzieren. Credit Suisse als klimafreundliche Bank? Die Credit Suisse platziert sich in der Öffentlichkeit gern in einem grüngewaschenen Image als Unterzeichnerin zahlreicher Klimainitiativen. Im Gegensatz zu Staatsanwalt Daniel Kloiber schaut sich die Klimagerechtigkeitsbewegung nicht nur Graphiken an, sondern liest auch die Texte dazu. Deshalb soll an dieser Stelle folgendes klargestellt werden: Die Credit Suisse war auch 2020 der global grösste nicht-chinesische Geldgeber für den Kohlebergbau der vergangenen 4 Jahren. Ihre Finanzierungen in fossile Energieträger können nur deshalb in den letzten Jahren als rückläufig dargestellt werden, weil sie von einem derart hohen Niveau gestartet sind. Doch damit nicht genug: Die Credit Suisse befand sich auch 2020 noch unter den europäischen Top fünf der Banken, welche die fossilen Industriebranchen finanzieren (Quelle: BoCC2020). Von einer grünen Bank kann gegenwärtig also mitnichten die Rede sein. Klimazerstörung legal und Klimaschutz kriminell? Die neun Angeklagten hatten mit ihrem friedlichen Protest vor dem Hauptsitz der Credit Suisse im Sommer 2019 auf die Zerstörung unseres Planeten durch das unverantwortliche Handeln der führenden Schweizer Grossbank aufmerksam gemacht. Statt dass die Banken endlich für ihre klimazerstörerischen Investitionen zur Verantwortung gezogen werden, stehen nun die Klimaschutzaktivist*innen wegen Hausfriedensbruch und Nötigung vor Gericht. Klimaaktivist*innen finden zuwenig rechtliches Gehör Besonders auffallend am heutigen Prozesstag war, dass die Seite der Angeklagten so gut wie nicht angehört wurde. Es wurden aufgrund eines Antrags der Staatsanwaltschaft keine Zeug*innenaussagen zugunsten der Angeklagten zugelassen. So wurde beispielsweise die Aussage der Klima- und Finanzexpertin Asti Roesle bereits im Vorfeld mit der Begründung abgelehnt, dass sie bezüglich des geltend gemachten Notstandes nichts beweisen und für die Urteilsfindung unerheblich sei. Staatsanwaltschaft zweifelt an Dringlichkeit der Klimakatastrophe Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass es zum Temperaturanstieg nur Prognosen gäbe, und dass sich die Wissenschaft über diesen Anstieg nicht einig sei. Über die Auswirkungen könne daher nur gemutmasst werden. Der Staatsanwalt bringt dies als Begründung für das Argument vor, dass die Unmittelbarkeit zum Handeln nicht gegeben sei. Damit wäre das Notstandsargument hinfällig, da die Unmittelbarkeit fehlen würde. Die Notstandssituation der Beschuldigten sei somit nicht überprüfbar. Als Basis für diese Behauptung diente der Staatsanwaltschaft ein Wikipedia Artikel zum Thema Waldsterben. |
Kontakt und weitere Informationen: Bildmaterial der Aktion vom 8.7.2019 (zur freien Verwendung): Über uns |